Neues Anti-Korruptionsgesetz erhöht Risiken für Unternehmen und Geschäftsführer
Das neue brasilianische Anti-Korruptionsgesetz ist im Januar 2014 in Kraft getreten. Damit verstärkt die brasilianische Regierung den Kampf gegen Korruption und erhöht die Unternehmenshaftung vor allem für Bestechungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Aber auch die Haftungsrisiken für Geschäftsführer steigen.
Die neue Gesetzeslage ermöglicht die Anklage einer Firma unabhängig davon, ob Unternehmensvertreter Kenntnis von etwaigen Korruptionsfällen hatten oder nicht. Unternehmen können dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Strukturen, Arbeitsabläufe oder Richtlinien Korruptionsdelikte zulassen. Unwissenheit schütze nicht mehr vor Strafe, wird Fernando Zilveti, Professor für Jura an der Hochschule Fundação Getúlio Vargas (FGV), in der Wochenzeitung Estado de São Paulo (Ausgabe Mittwoch 29.01.) zitiert. „Mit dem neuen Gesetz müssen die Geschäftsführer alles wissen, was im Unternehmen durch Angestellte sowie Subunternehmer erwirtschaftet wird, denn sie können dafür strafrechtlich belangt werden", so Zilveti.
Das Gesetz stellt die Bestechung von brasilianischen Amtsträgern oder Amtsträgern anderer Staaten unter Strafe. Dabei haftet sowohl das Unternehmen für Handlungen seines Aufsichtsrates, Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen einer verwaltungs- und zivilrechtlichen Gefährdungshaftung, als auch die handelnden Personen selbst. Das heißt: Die Staatsanwaltschaft muss nicht mehr nachweisen, dass das Unternehmen die Absicht hatte, das Gesetz zu verletzen. Dies gilt für Handlungen der Muttergesellschaft wie auch für Joint Ventures oder Konsortien, die gegen das Gesetz verstoßen. Im Fall eines Verstosses hat ein Unternehmen jedoch die Möglichkeit, diesen Verstoß den Behörden zu melden, um gegebenenfalls in den Genuss einer Strafmilderung zu gelangen.
Zusätzlich wird mit dem Anti-Korruptionsgesetz ein Register eingeführt, das alle Unternehmen, die gegen dieses Gesetz verstoßen haben, dokumentiert. Diese Unternehmen sollen künftig von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Die haftungsrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen das neue brasilianische Anti-Korruptionsgesetz sind erheblich. Neben dem genannten Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, können Geldbußen in Höhe von bis zu 20% des Jahresumsatzes vor dem Jahr der Verfahrenseröffnung verhängt werden. Läßt sich der Umsatz nicht ermitteln, kann eine Strafe von bis zu 60 Mio. BRL verhängt werden. Laut Angaben des brasilianischen Bundesrechnungshofes (Controladoria-Geral da União, kurz: CGU) könnten mit der neuen Gesetzgebung auf juristischer Ebene neben den Geldstrafen auch Suspendierungen oder sogar Zwangsschließungen von Unternehmen verhängt werden, neben Verboten von Förderungen, Zuschüssen, Spenden oder Darlehen von öffentlichen Einrichtungen und Finanzinstitutionen.
Der Gesetzestext kann hier in Portugiesisch abgerufen werden.